Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Terminkalender stets gut gefüllt ist. Aus Fairness gegenüber anderen Kunden bitten wir Sie daher höflich, Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Dies ermöglicht uns auch die spontane Vergabe von Terminen an andere Interessenten. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Nichtabsage eines Termins Ihnen diesen teilweise in Rechnung zu stellen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.
Siehe auch
§ 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
„Kommt der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Arbeitnehmer für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“
Angepasste Anwendung für Dienstleister „Kommt der Kunde mit der Annahme der vereinbarten Dienstleistung in Verzug, so kann der Dienstleister (z.B. Friseur) für die infolge des Verzugs nicht erbrachte Dienstleistung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“